Sicherheitsausbildung nach BinSchPersV

Nach der neuen Binnenschifffahrtspersonalverordnung (BinSchPersV)

  • erhalten Decksleute von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ein Schifferdienstbuch nur, wenn sie mit einer Bescheinigung des Lehrgangsveranstalters nachweisen, dass sie an einer Sicherheitsausbildung teilgenommen haben.
  • Auszubildende erhalten von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung dagegen ein Schifferdienstbuch, wenn sie ihren Ausbildungsvertrag vorlegen. Für Auszubildende ist die Teilnahme am Sicherheitslehrgang wiederum Voraussetzung dafür, um an Bord eines Binnenschiffes eingesetzt werden zu dürfen.

Das Schulschiff RHEIN  bietet in diesem Jahr zwei Termine für eine Sicherheitsausbildung an und kommt damit der geforderten Sicherheitsausbildung für Auszubildende und Decksleute nach Binnenschiffspersonalverordnung nach:

  • 15.07. – 17.07.2023
  • 25.08. – 27.08.2023

Die Kursgebühr für die Sicherheitsschulung beträgt 375,00 Euro inkl. Unterbringung und Verpflegung.

Das Schulschiff plant, über die geforderten Inhalte nach Binnenschiffspersonalverordnung hinaus noch weitere sicherheitsrelevante Bausteine in den Kurs einzubauen.

 

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