Vorlage eines negativen Coronatests

Auszubildende sowie Teilnehmer an unseren Erwachsenenlehrgängen, die aus Risikogebieten nach Duisburg anreisen, müssen bei Betreten des Schulschiffes neben der aktuell und wahrheitsgemäß ausgefüllten Selbstauskunft auch den Nachweis eines negativen Coronatests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Des Weiteren gelten unsere bekannten Verhaltensregeln, die wir in Zusammenarbeit mit dem ASD und dem Ordnungs- bzw. Gesundheitsamt Duisburg entwickelt haben.

error: Content is protected !!
Scroll to Top