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Die Aufstiegsmöglichkeiten des Binnenschiffers

Vom Matrosen/Bootsmann zum Steuermann

 

Nach zwei Jahren als Matrose oder einem Jahr als Bootsmann erfolgt der Eintrag Steuermann im Schifferdienstbuch durch das Wasser- und Schifffahrtsamt.
Aus diesem Eintrag ins Schifferdienstbuch leitet sich kein Anspruch auf eine Beförderung ab. Im Vordergrund steht vielmehr der Aspekt „Lebenslanges Lernen“ und die Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen.
Die Position Steuermann ist in Bezug auf die Bestimmungen der Mindestbemannung, aber auch hinsichtlich seiner tariflichen Einstufung, eine gehobene Position. Der Steuermann ist der Mitarbeiter, Gehilfe und gleichzeitig Vertreter des Schiffsführers. Er ist es, der den guten Pflegezustand eines Schiffes sichert. Im Zeitraum seiner Einteilung durch den Schiffsführer übernimmt er Verantwortung für den Fahrbetrieb. Bei Unregelmäßigkeiten berichtet er sofort dem Schiffsführer. Dadurch, dass der Steuermann intensiv mit dem Schiffsführer zusammenarbeitet, bei der Navigation mitwirkt, verantwortlich die Ladung  mitbetreut, gleichzeitig die Schiffspflege übernimmt, bereitet er sich praktisch und theoretisch intensiv auf die Rheinpatent-Prüfung vor.

Mit einem Mindestalter von 21 Jahren und einer 4-jährigen Fahrzeit auf den Rhein, kann das Rheinschifferpatent (Große Patent) durch Ablegen der Patentprüfung erworben werden. Vor dieser Prüfung muss sich der Patentbewerber einerseits darüber ausweisen, dass er körperlich gesund ist und andererseits, ob er einen unbescholtenen Leumund besitzt, welches durch die Vorlage eines Führungszeugnisses geschieht.

In der Patentprüfung, abgenommen durch den Prüfungsausschuss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion, ist neben Strecken-, Berufs- und Maschinenkenntnissen auch das Wissen über die Inhalte von Polizeiverordnungen und Gefahrguttransporten (ADNR) sowie alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.

Nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre nehmen fast alle Bewerber zur Vorbereitung auf die Patentprüfung an einem mehrwöchigen Fortbildungslehrgang teil. Der Unterricht in unseren Fortbildungslehrgängen erstreckt sich auf die verantwortliche Führung eines Binnenschiffes.


Vom Steuermann zum Schiffsführer

 

Die Patentprüfung ist erfolgreich abgelegt und der Steuermann kann nun zum Schiffsführer befördert werden. Das Patent alleine reicht jedoch meistens nicht zum Aufstieg. Es wird darauf geachtet, dass die angehenden Schiffsführer weitere Qualifikationen besitzen, z.B. das Radarpatent, eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung und eine gültige ADNR-Bescheinigung.

 

Der Schiffsführer ist der Hauptverantwortliche an Bord. Ihm sind alle Besatzungsmitglieder direkt unterstellt, er ist weisungsbefugt in allen Angelegenheiten, die die Besatzung, die Sicherheit, das Schiff, die Ladung, und den Transport der Ladung betreffen. Er ist für sein Unternehmen die letzte Kontrollinstanz und muss bei Bekanntwerden von Fehlern für Abhilfe sorgen.
Vom Disponenten seines Unternehmens erhält er den Transportauftrag. Die Details in der Abwicklung eines Transportauftrages, oder auch „Reise“ genannt, liegen in seinen Händen. Er bestimmt das Reiseprogramm, die Reiseroute, die Bunkerung (Tanken des Schiffes) und er kümmert sich weitgehend nach eigenem Ermessen um seine Besatzung, das Schiff und die Ladung.

 

Während der Reise kommt es  zu Verhandlungen mit Lotsen, Mitarbeitern an den Umschlagstellen, Schleusenmeistern usw., um einen optimalen Reiseverlauf zu sichern. Er trifft Maßnahmen in Abstimmung mit dem Schiffsinspektor aus der technischen Abteilung seines Unternehmens und den Ansprechpartnern aus Behörden im Falle einer Havarie.

 

Weitere Perspektiven

 

Der Binnenschiffer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist zuverlässig, flexibel, leistungsstark, kooperationsbereit und auch allzeit bereit, Verantwortung zu übernehmen. Diese günstigen Charaktereigenschaften führen oft zu internen Stellenbesetzungen in den Unternehmen, so dass immer wieder ehemalige Schiffsführer in den unterschiedlichsten Abteilungen anzutreffen sind. Hierzu gehören insbesondere:

 

- Disponent in der Frachtenabteilung einer Reederei
- Schiffsinspektor in der technischen Abteilung einer Reederei
- Schiffsinspektor im Personalbereich einer Reederei
- Schiffsinspektor im nautischen Bereich einer Reederei


Auch andere Stellen im Binnenschifffahrtsgewerbe sind mit ehemaligen Binnenschiffern besetzt, z.B. bei den Hafenämtern mit dem Hafenmeister oder dem Eichmeister.

Der berufliche Werdegang eines Binnenschiffers kann mit Unterstützung seines Unternehmens in die Selbständigkeit oder zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule führen.

 


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