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Ausbildungsförderung
Seit Beginn der Ausbildungsförderung 1999 ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in der deutschen Binnenschifffahrt kontinuierlich gewachsen. Diese positive Entwicklung ist neben der Eigeninitiative des Gewerbes wesentlich auf das Engagement der Bundesregierung zurückzuführen. Insbesondere die Erhöhung der Ausbildungsförderung um 1 Mio. EUR im Jahr 2006 auf nunmehr 2,5 Mio. EUR pro Jahr wird durchweg positiv von der überwiegend aus kleinen und mittelständischen Betrieben bestehenden Binnenschifffahrt angenommen. Für die Dauer der Ausbildung (in der Regel 3 Jahre) werden 50 % der Gesamtkosten der Ausbildung mit einem Höchstbetrag von ca. 25.000,00 EUR pro Person gefördert. Viele Familienbetriebe könnten ohne diese Hilfe nicht ausbilden.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist schriftlich einzureichen bei
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Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD West) Cheruskerring 11 48147 Münster Tel: 0251 / 27 08 368 Fax: 0251 / 27 08 115 wsd-west@wsv.bund.de |
Als Datum des Antragseingangs gilt der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig ist.
(Alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt sein.)
Für die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.
08.09.2010 Grundkurs "Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt"
Übergangsfrist läuft am 31.12.2010 ab... mehr









