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Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen
Für alle Weiterbildungsmaßnahmen können deutsche Binnenschiffer sowie deutsche Reedereien, Genossenschaften, Gesellschaften und Eigentümer usw. von Binnenschiffen zur gewerblichen Güter- und Fahrgastbeförderung, Bunkerbooten, Bilgenentölern oder Fähren für Besatzungsmitglieder Zuwendungen iHv. bis zu 60 % der Kosten der Schulungsmaßnahmen beantragen, sofern diese von ihnen beschäftigt oder betreut werden.
Für Maßnahmen, die Kenntnisse über den kaufmännischen Betrieb (z.B. "Zugang zum Beruf") oder über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung vermitteln, kann eine Zuwendung iHv. bis zu 90 % der Kosten der Schulungsmaßnahmen beantragt werden.
Das Zuschussvolumen beträgt max. 2.000,00 EUR pro Person innerhalb von 12 Monaten.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist schriftlich bis 1 Monat vor Beginn der jeweiligen Schulungs-maßnahme einzureichen bei
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Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD West) |
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Cheruskerring 11 |
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48147 Münster |
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Tel: 0251 / 27 08 427 |
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Fax: 0251 / 27 08 115 wsd-west@wsv.bund.de |
Die WSD West bewilligt eine Zuwendung durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides und Vorlage
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einer Kopie der Teilnahmebescheinigung durch den Lehrgangsveranstalter
(erhält jeder Teilnehmer am Ende des Lehrgangs) -
der Lehrgangsrechnung.
08.09.2010 Grundkurs "Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt"
Übergangsfrist läuft am 31.12.2010 ab... mehr










